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Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße und große Gesellschaften unterliegen in der Regel einer gesetzlichen Verpflichtung, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses zwingend vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die aufgrund ihrer Größenmerkmale (Umsatz, Bilanzsumme, Anzahl der Mitarbeiter) nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Abschlussprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk – wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt – können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Wir stellen nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen, die durch die Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke – Stärken aber auch Schwächen – aufzeigen, um Ihnen Hilfestellungen für unternehmerische Entscheidungen und eine optimale Unternehmensentwicklung an die Hand zu geben.

Prüfungstätigkeiten

Unsere Gesellschaft ist ein Dienstleistungsunternehmen, das fundiertes Fachwissen, Branchenkenntnisse und langjährige Erfahrungen des gesamten Teams (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand, Betriebswirte) zur kompetenten Betreuung unserer Mandanten und der Lösung individueller Aufgabenstellungen einsetzt.

Schwerpunkte unserer Prüfungstätigkeiten sind die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen sowie die in Ihrem Auftrag vergebenen freiwilligen Prüfungen. Je nach Größe des Unternehmens können Kapital- und Personengesellschaften unterschiedlichen Prüfungspflichten unterliegen.

Unsere Gesellschaft hat am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer (= Peer Review) erfolgreich teilgenommen.

Unsere Leistungen im Rahmen des Prüfungsbereichs umfassen:

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen bei Unternehmen aller Rechtsformen
  • Plausibilitätsprüfungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellungen
  • Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben, Zweckverbänden oder Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung kommunalrechtlicher Vorgaben (= Haushaltsgrundsätzegesetz u. ä.)
  • Prüfung von gemeinnützigen Einrichtungen (Kirchen, soziale Betriebe, Stiftungen und Vereine)
  • Gestaltungsberatungen

Unternehmens­bewertungen

Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich aus dem Nutzen, den es aufgrund seiner Erfolgsfaktoren einschließlich seiner Innovationskraft, Produkte und Stellung am Markt, der inneren Organisation, seiner Mitarbeiter und seiner Geschäftsführung in Zukunft erwirtschaften kann.

Unter der Voraussetzung, dass ausschließlich finanzielle Ziele verfolgt werden, wird der Wert eines Unternehmens aus seiner Eigenschaft abgeleitet, durch Zusammenwirken aller die Ertragskraft beeinflussenden Faktoren finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften.

Die von uns ermittelten Unternehmenswerte können die Basis sein für:

  • den Verkauf/Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
  • die Gründung einer Gesellschaft oder Einbringung von Gesellschaftsanteilen
  • den Eintritt neuer Gesellschafter in eine bestehende Gesellschaft
  • die Fusion bestehender Unternehmen
  • die Spaltung bzw. Realteilung von Gesellschaften
  • den Austritt eines Gesellschafters aus einer Personen-/Kapitalgesellschaft
  • die Barabfindung von Minderheitsgesellschaftern
  • die Entscheidungen über die Liquidation eines Unternehmens
  • Erbabfindungen

Betriebswirtschaftliche Überprüfungen

  • Sonderprüfungen nach Aktien- und Umwandlungsrecht, z. B. bei Sachgründungen (Sachgründungsbericht)
  • Prospektprüfungen, insbesondere Prospektprüfungen bei Windpark-Fonds
  • Prüfungen nach dem Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG 2004)
  • Prüfung der Voraussetzungen für die verlängerte Anfangsvergütung gemäß § 10 in Verbindung mit § 21 des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG 2004).
  • Qualitätskontrollprüfung nach § 57 a WPO
  • Prüfung von Eröffnungs-, Zwischen- oder Schlussbilanzen aus gesetzlichen oder sonstigen Anlässen
  • Sonderprüfungen, insbesondere Gründungsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Abwicklungsprüfungen

Die Größe für Wirtschaftsprüfung im Nordwesten

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht das Ziel einer wirtschaftlichen und innovativen Unternehmensgestaltung für unsere Mandanten. Unabhängig von der Größe, Branche oder Rechtsform stellen wir Ihnen unsere Leistungsfähigkeit zur Verfügung und entwickeln praxisnahe, maßgeschneiderte Lösungen. Wir verstehen uns als kompetenter Berater, insbesondere des produzierenden Gewerbes sowie von Handelsunternehmen. Wir zeichnen uns durch individuelle und ganzheitliche Beratung mit hoher Sachkompetenz und Flexibilität aus.

Ihre Ansprechpartner

Jürgen Pieper

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge
(DStV e.V.)

Matthias Kleine Steinkamp

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater